Frankreich Val de Marne standesamtliche Eheschließungen 1792 1937
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Frankreich Val de Marne standesamtliche Eheschließungen 1792 1937
675.814 Datensätze
Diese Sammlung enthält standesamtliche Heiratsregister im französischen Departement Val-de-Marne von 1792 bis 1937. Personenstandsregister wurden ab 1792 von Regierungsbehörden in Frankreich gesammelt. Diese enthalten die Namen der Braut und des Bräutigams, deren Geburtsdatum, Geburtsort, Alter, Heiratsdatum und -ort sowie die Namen der Eltern der Braut und des Bräutigams, einschließlich der Mädchennamen der Mütter.<br><br>Oft finden sich zusätzliche Informationen wie Angaben über den Tod eines oder mehrerer Elternteile sowie Namen und Angaben von Zeugen, die oft mit aufgezeichneten Beziehungen zum Brautpaar verbunden sind. Nach der Französischen Revolution und den Prinzipien der Trennung von Kirche und Staat waren die religiösen Ehen nicht mehr gültig und Paare, die heiraten wollten, mussten dies zivilrechtlich tun. Aus diesem Grund wurde es in der französischen Kultur üblich, dass religiöse Familien zwei Hochzeiten abhielten – zuerst die standesamtliche und später eine religiöse Zeremonie. Ein Gesetz aus dem Jahr 1798 verlangte, dass Bürger statt in der Gemeinde am Kantonssitz heiraten mussten. Dieses Gesetz wurde 1800 abgeschafft, als Paaren wieder erlaubt wurde, in ihrer örtlichen Gemeinde zu heiraten. Abgesehen von diesem kurzen Zeitraum (1789-1800) war es üblich, dass mindestens ein Ehepartner in der Gemeinde wohnhaft war, in der die standesamtliche Eheschließung geschlossen wurde. Beamte zeichneten die von ihnen geschlossenen Ehen auf, in der Regel in einem vorgeschriebenen Absatzformat, in einem Buch gebunden und im Standesamt aufbewahrt. Abdeckung und Vollständigkeit dieser Sammlung variieren je nach Gemeinde.
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